Anmeldung
Die Anmeldung erfolgt über den Kita-Navigator. Gerne können Sie mit uns telefonisch einen Termin zur Besichtigung der Einrichtung vereinbaren: 02433/84029
Aufnahmekriterien der katholischen Tageseinrichtung für Kinder „St. Lambertus“
Gruppenform III
In der Gruppenform III können Kinder aufgenommen werden, die bis zum 01.11. das dritte Lebensjahr vollendet haben.
Bevorzugt aufgenommen werden Kinder, die mit ihren Erziehungsberechtigten gemeinsamen ihren 1. Wohnsitz in Hückelhoven Stadt haben.
Aufgenommen werden nur Kinder, die im Stadtgebiet Hückelhoven mit ihren Eltern gemeinsam den 1. Wohnsitz haben. Bei Punktegleichheit ist das katholisch getaufte Kind zu bevorzugen
Wegen des Fachkräftemangels werden Kinder von pädagogischen Mitarbeitern des KGV Hückelhoven bevorzugt aufgenommen.
Berufstätigkeit/Ausbildung eines Erziehungsberechtigten | 1 Punkt |
Berufstätigkeit/Ausbildung beider Erziehungsberechtigter | 2 Punkte |
Alleinerziehendes, berufstätiges oder in Ausbildung befindendes Elternteil | 2 Punkte |
Kinder, die vom Jugendamt betreut werden oder Familien, die sich in einer sozialen Ausnahmesituation befinden | 3 Punkte |
Kinder, deren Geschwister bereits in der Einrichtung betreut werden. Dem werden angemeldete Geschwisterpaare gleichgestellt | 2 Punkte |
Kinder, die 1 Jahr vor der Einschulung stehen | 3 Punkte |
Gruppenform II
In die Nestgruppe können 10 Kinder im Alter von 0,4 bis 3,0 Jahren betreut werden. Es werden maximal 3 Kinder unter 1 Jahr aufgenommen.
Aufgenommen werden Kinder, die mit ihren Erziehungsberechtigten ihren 1. Wohnsitz im Stadtgebiet Hückelhoven haben und deren Stadtteil keine Betreuung der Gruppenform II anbietet.
Berufstätigkeit/Ausbildung eines Erziehungsberechtigten | 1 Punkt |
Berufstätigkeit/Ausbildung beider Erziehungsberechtigten | 2 Punkte |
Alleinerziehendes, berufstätiges oder in Ausbildung befindendes Elternteil | 3 Punkte |
Kinder, die vom Jugendamt betreut werden oder Familien, die sich in einer sozialen Ausnahmesituation befinden | 3 Punkte |
Kinder, deren Geschwister bereits die Einrichtung besuchen. Dem werden angemeldete Geschwisterpaare gleichgestellt | 2 Punkte |
Bei Punktegleichheit ist das katholisch getaufte Kind zu bevorzugen.
Kriterien für die Vergabe eines Tagesstättenplatzes (45 Wochenstunden)
- Berufstätigkeit/Ausbildung beider Erziehungsberechtigten oder eines alleinerziehenden Elternteils (Nachweis durch Vorlegen des Arbeitsvertrages/Arbeitsbescheinigung)
- Familiäre Ausnahmesituation (belegt durch ärztlichen Bericht, Bericht vom JA)
- Falls ein Geschwisterkind auf Grund der o.g. Kriterien bereits einen Ganztagsplatz in unserer Einrichtung hat